Illegale Müllentsorgung im Kleingartenverein

Begonnen von Heike, 24. September 2016, 19:59:16

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Heike

Hallo zusammen,Ich hbe da ein Problem und bräuchte mal Hilfe.Wie verfahrt ihr denn mit jemanden der seine Müll auf einer Parzelle entsorgt die nicht verpachtet ist.Ich weiß wer es ist die Uhrzeit und das Datum.Eine Abmahnung ist mir eigentlich zu wenig da es sich um Essensreste handelt mit dem man sich Ratten nd so weiter reinholt.Ein Bußgeld ist bei uns in Satzung und Gartenordnung nirgends geregelt.
LG Heike

Hardy

Abmahnung – Kriegserklärung oder Akt zur Erhaltung der Kleingärtnergemeinschaft?
Eine Abmahnung ist ein schriftlicher Hinweis auf ein pflicht-, treue- oder vertragswidriges Verhalten mit Androhung von Sanktionen im Wiederholungsfall oder bei Nichtreagieren auf den abgemahnten Sachverhalt, der stets ein kameradschaftlicher Hinweis vorausgehen sollte. Sie ist nachweisbar zuzustellen.
Die Abmahnung muss konkret sein: was ist und warum durch wen bis wann und wie zu erledigen oder zu verändern. Wird auf die 1. Abmahnung nicht reagiert, so ist sie in unmissverständlicherer Form mit Androhung von Rechtsfolgen unverzüglich als 2. Abmahnung auszusprechen. Besonders wichtig ist nach Ablauf der gestellten Frist die Kontrolle durch den Vorstand und das Reagieren, wenn die erteilten Auflagen ignoriert werden, damit bei dem Abgemahnten nicht der Anschein erweckt wird, dass der Vorstand sein Verhalten dulden würde.
Eine Abmahnung ist nicht immer erfreulich. Und trotzdem muss der Vorstand diese Form wählen, um die in der Kleingärtnergemeinschaft geltenden Rechts- und Verh