Pacht höher wegen leestehender Gärten im KGV e.V.

Begonnen von Hardy, 05. Juni 2016, 10:50:09

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Hardy

Wer trägt das Leerstandsrisiko in Kleingartenanlagen? Oder: Leerstand ist keine Rechtfertigung die Pacht zu kürzen
vgl. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hatte einen solchen Fall zu entscheiden (Urt. v.26.03.2014, Az. 9 U 57/14). oder Rechtsanwalt Patrick R. Nessler, St. Ingbert* suchen über Google.
Hardy

Nostradamus

Hardy
Das ist doch logisch .Der Verein muss die Pacht für das gesammte gelände bezahlen .Wenn einig Gärten keine Pacht einbringen ,ist der Verein in der Pflicht und die anderen Pächter auch .Da brauch man kein gerichtsurteil.Also wird zu einer Absicherung der zu zehlenden Pacht eine Umlage erhoben ,um die Fixkosten abzu sichern