Duldung gleich Bestandsschutz

Begonnen von Tea, 02. September 2012, 23:30:30

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Tea

Hallo,

in unserem Verein haben wir einen Gartenfreund, der an unserer öffentlichen Gemeinschaftshecke Laub- und Nadelbäume und Sträucher gepflanzt hat. Diese Bäume und die Hecke bescheidet der jenige Pächter. Diese Bäume sind leider bis zu 10 Jahren alt. Leider hat der Vorstand es versäumt, der Pflanzung / Umsetzung aus dem eigenen Garten an die Gemeinschaftshecke Einhalt zu geben. Nun möchte der Vorstand diese Bäume fällen.
Auf der einen Seite weiß ich, dass Laub- und Nadelbäume verboten sind im eigenen Garten. Aber die andere Seite ist, der Vorstand hat es schon zu lange geduldet.

Wer kann helfen?

Hardy

Tea,
U.U. ist nun der Vorstand verpflichtet worden, diese Nadelbäume nach dem BKleinG zu fällen. Davon kann die kleing. Gemeinnützigkeit abhängen.
Insofern gibt es da keinen Bestandsschutz für das Mitglied, der diese Bäume dort setzte.Allerdings ist der Verein, was die Kosten für das Fällen betrifft, nicht außen vor. Die müssten ja dann auch die anderen Mitglieder mit tragen.
Ob die Mitglieder das eigenständig machen können ist fraglich, weil da Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden müssen.
Der Vorstand sollte sich da beim Kreisverband oder bei der Gemeindeverwaltung schlau machen.

wolfram

Hallo,

mmm - das finde ich immer interessant mit den Nadelbäumen und dem BKleinG!
Irgendwie müssen die Vorstände und die Leute ein selbstgeschriebenes BKleinG haben, denn ich finde keine Stelle wo Nadelbäume verboten sind.

ODER ich kann nicht richtig lesen... Ein Zitat mit genauer Quellenangab wär ja mal nett.

Meine Quelle: Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), das zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146)www.gesetze-im-internet.de

Danke!!!

Hardy

Hallo,
na sicher steht explizit im BKlG nichts direkt von Waldbäumen.
Jedoch wird doch stets mit dem Kleing. ein Pachtvertrag, lt. BKlG abgeschlossen. Und der enthält nun mal Festlegungen, direkt im Vertrag oder in speziellen Gartenordnungen.So eben zu den Waldbäumen. Das ist in Deinem Gartenverein u.U. anders. Dazu kommt, das die Kommunen, wenn es um die Überprüfung der kleing. Gemeinnützigkeit geht, diese Regelungen auch anhand der Ordnungen der Kreisverbände kontrollieren.

Peter, Pan

Hallo Wolfram,

nimmt Dir bitte mal das Bundeskleingartengesetz- Praktiker - Kommentar 9 Auflage 2006 und hier den § 1  BKleingG Randnummer 7 auf Seite 51 der Ausgabe oben wird auf Waldbäume und sonstig hochwachsende Bäume Stellung genommen. Verfeinert wird dies durch die Gartdenordnung des jeweiligen Landes und des Stadtverbandes, sowie des einzelnen Vereins.

Hoffe ich konnte Dir helfen

Mit freundlichen Grüßen

Peter,Pan

wolfram

Also erstens, werden Pachtverträge aus den Regelungen des BGB geschlossen und nicht des BKleinG. Das BKleinG ist eine Erweiterung des BGB! Zweitens ist es egal was in den Praktikerkomentaren steht... Das ist nicht die Gesetzgebung sondern ein Auslegungsversuch des entsprechenden Gesetzes. Praktisches Beispiel: Legt mal die Kommentare div. Autoren nebeneinander und vergleicht. Halleluja - Danach weiß man gar nicht mehr was richtig oder Falsch ist. Der eine sagt so der andere so. Für den Bürger für die diese Regelung gilt, sind der Gesetzestext und entsprechende Rechtsprechungen entscheidend. Somit sind Nadelbäume NICHIT in Kleingarten per Gesetz verboten! Sie können aber, wenn ein gemeinsamer Beschluss vorliegt, in einer Anlage nicht erwünscht sein. Wie ja mein Vorschreiber bereits geschrieben hat. Aber ich kann genauso den kleingärtnerischen Nutzen aus Wald- oder Nadelbäumen herleiten, wie die Kommentatoren diesen zu negieren versucht.

Also bitte bitte Vorsichtig was man da Schriebt. Leider wird gerade im Kleingartenrecht viel falsch geschildert oder erklärt, gerade was Bestandsschutz anbelangt etc.

Hardy

Gerichte und andere Abteilungen wie die Vereinsregister ziehen sehr wohl bei ihren Entscheidungen im Vereinsrecht sehr oft die Meinungen sogenanter Praktiker in ihre Entscheidungen ein.Vereinrechtler wie Sauter/Schweyer/Waldner "Der eingetragene Verein" auch der Ex-Ministerialdirektor Mainczyk gehört dazu.
Das Eingangsthema von Tea war der Bestandsschutz bei den Bäumen inkl. Nadelbäumen.Ich empfehle unter dem Stichpunkt "Baurechtlichen Bestandsschutz" mal im I-Net zu suchen. Sehr interessant ist aus der Neuen Jusitz 7/02003 der vom o.g.Hr. Mainczyk.

Online-Seminar am 23.04.2024

Viel Gemüse ernten von kleinen Beeten

Lernen Sie von den Profis: Urs Mauk erklärt in seinem Vortrag, wie der intensive Gemüseanbau der Marktgärtner funktioniert und warum diese Anbauweise so effektiv ist. Der Agrarwissenschaftler und Gemüsegärtner verrät auch Tipps, wie Sie sich das Gärtner-Leben leichter machen können.

Mehr Informationen 

Online-Seminar - Permakultur im Kleingarten

Permakultur im Kleingarten

Was Permakultur ist – und was nicht, das erklärt Landschaftsgärtner und Diplom-Permakultur-Gestalter Volker Kranz. Sie lernen Design-Prinzipien kennen, nach denen Sie Ihren Kleingarten ökologisch gestalten können und erfahren am Beispiel des neuen Kleingartengebietes in Berlin-Britz, wie ein Waldgarten funktioniert.

Mehr Informationen 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...