Fragen zur Pächterwechselordnung

Begonnen von Lili, 08. Dezember 2009, 17:34:00

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Kurt Schmidt

Hallo,
ich hatte ja geglaubt, dass sich hier Fachleute tummeln. Jetzt habe ich aber Zweifel.

Ich weiß dass es Landesverordnungen gibt, aber die sind doch nicht dafür gedacht, wenn ein Kleingätner seine Garten freiwillig aufgibt. Sie gelten für Kündigungen nach § 11 BKleingG gem. § 9 BKleingG. Darum geht es aber nicht.
Der Verweis auf die Vereinbarung im Pachtvertrag bringt mir auch nichts. Ich hatte doch geschrieben dass ich Zweifel an der Gültigkeit dieser Vereinbarungen (für mich eine Einladung zur Enteignung) habe und meine sie seinen umwirksam.
Ich wollte doch gerne mal wissen, ob es denn auch ein Urteil gibt, dass diese Vereinbarung für wirksam erklärt hat.  

Andreas

Hallo Hans,
wenn es in dem JEWEILIGEN Verein so beschlossen wurde, dass der Vorstand Kaufverträgen zu stimmt, mag das dort gültig sein. Du schreibst, dass wir nicht richtig informiert sind. Worüber sollen wir uns informieren? Das deutsche Vertragsrecht stellt es jedem frei, SEIN Eigentum zu verkaufen ohne das ein Dritter, der keine Rechte an diesem Eigentum besitzt, dem zu stimmen muß. Natürlich hätte der Käufer Pech, wenn er eine Laube kauft und die Parz