Eigentumsgarten in der KGA

Begonnen von Elke Grutkamp, 02. August 2009, 18:49:00

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Elke Grutkamp

Guten Tag
Ich habe Fragen bezüglich eines Eigentumsgartens in einer KGA.
Ein ETGarten fällt nicht mehr unters KGGesetz, wird also nicht gemeinnützig genutzt. Ist es für einen Eigentümer sinnvoll, in den KGV einzutreten? Kann er Wasser und Strom über den KGV beziehen? Kann der Eigentümer seinen Garten nutzen wie er möchte? Z.B. als Feriendomizil nutzen oder verpachten/ vermieten? Wie ist die Rechtslage? Gibt es bereits gesetzliche Entscheide oder liegt das im Ermessen der Kommune, wie sie mit Eigentumsgärten im KGA umgeht? Sind eventuell vorhandene Gesetzte bundesweit gültig oder Ländersache?Wo finden sich gesetzliche Grundlagen zu diesem Thema?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Re(e)Bell

Hallo,

Was sagt denn der Bebauungsplan für das Grundstück ?

Praisegirl