generelles zutrittsrecht

Begonnen von geierwalli, 06. Mai 2005, 23:41:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Burchard

Hallo!

Ist wohl überall unterschiedlich - bei uns im Rheinland sehen die standard Pachverträge bzw. Vereinssatzungen das genau umgekehrt. Nur Pächter können Vereinsmitglied werden. In der aktuellen Ausgabe des Kleingärtners ist sogar ein entsprechender Artikel.

Arno

Liebe Gartenfreunde,
die eigentliche Frage scheint ja wohl in den Hintergrund zu treten, darum antworte ich einfach "nur mal so" wieder auf die ursprüngliche Frage: darf der Vorstand auch in Abwesenheit des Pächters" den Garten betreten ?
Natürlich darf er das !!!
Liebe Gegner meiner Antwort: wie sieht denn die Praxis aus ?
Auf jeden Fall nicht wie, sie es häufig in diesem Forum geschildert wird: kein Vorstand ist daran interssiert, einen Garten in Abwesenheit des Pächters zu betreten. Andersherum: wenn ein Pächter davor Angst hat - warum- oder hat er etwas zu verbergen ?
1. Die "bösen" Vorstände habt IHR doch gewählt !
2. IHR kennt die Satzung / Gartenordnung (IHR habt doch den Pachtverterag gelesen, unterschrieben und damit anerkannt)
3. da IHR euch doch nichts vorzuwerfen habt -wofür dieser "Stress"

4. ICH betrete die Gärten auch in Abwesenheit von Pächtern um damit Schaden von von unserer Gartengemeinschaft abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten.
Trotzalledem: wir haben gerade mal Anfang Juni: auf Kosten aller Gartenfreundinnen und Gartenfreunden haben wir rund 1.500,--Euro an Entsorgungskosten aufbringen müssen: aus Gärten, die wir bisher nicht betreten konnten...!
Noch Fragen...????