Was ist in einem Schrebergarten Erlaubt/Verboten ?

Begonnen von Maze.Waldmeister, 14. April 2004, 19:27:00

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Andreas

Nie wieder Kleingarten - wir haben es bald hinter uns.
Was da ablief, kann man dort nachlesen: http://www.gartenfreunde.de/forum/forum.php3?action=showMsg&id=5091&thema=2

1) Man nimmt keinen Garten, für den nicht eine Bewertung stattgefunden hat: kostet 50 - 75 Euro und ist vom Pächter/Verkäufer zu zahlen. Ansonsten riskiert man, übers Ohr gehauen zu werden. Wir haben 1000 Euro bezahlt. Die Preise hier in der Gegend liegen bei 500 Euro abwärts. Als Arbeitsloser oder sonstwie finanziell schlecht gestellte Person hat man trotz viel Ersparnis beim Ernten am Ende sonst doch ein Minusgeschäft gemacht.
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(Hier sind schon mehrmals Verdächtigungen/Mutmassungen leise geäussert worden, dass sich der Vorstand an der Differenz von billig zurückgekauften und teuer neu verkauften Gärten was in die eigene Tasche steckt. Unter anderem vom Fachberater...hat er wahrscheinlich jetzt "nie jesaacht". Unser Neupächter und Kassenwart ist spurlos verschwunden. Wahrscheinlich hat er hingeschmissen. Wir können ihn per Telefonbuch oder sonstwie nicht ausfindig machen: Mögliches Szenario, da jetzt eine Mitgliederversammlung statt gefunden hat - zu der wir nicht eingeladen wurden (!) : er hat wahrscheinlich sein Amt hingeschmissen, weil er keine Einsicht in die Kassenunterlagen bekam - das hat er uns erzählt: deshalb die Mitgliederversammlung Ausserdem hat er den Garten aufgegeben, für den er nix bezahlt hat.(dank seines Schwagers, der selber mal KG-Vorstand war und genauer hinsah) Er m