Was ist in einem Schrebergarten Erlaubt/Verboten ?

Begonnen von Maze.Waldmeister, 14. April 2004, 19:27:00

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Andreas

Bekannte sagten uns dazu - hier im Forum /hallo Webmaster ! / liest es ja keiner...: wir wären zu emotional an die Sache gegangen. Da ist was dran.<br />
Nur: das ist unsere Freizeit - hier geht es nicht drum, um seinen Arbeitsplatz zu kämpfen.<br />
Wir hätten den Ollen von Anfang an links liegen lassen sollen - hätte uns ja jemand von den anderen sagen können, die jetzt kneifen. Dass dann ein Widerspruch zur Abmahnung ignoriert wird - also einfachste rechtliche Verfahren hier unbekannt sind vom Hausmeister, der Gang zum Stadtverband so endet... Na ja, "emotional" wird das dann  sicher. Zumal wir davon ausgehen, dass wir keinen Formaljuristerei mit dem Stadtverband betrieben müssen...<br />
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Das Emotionale aus dem Beitrag davor haben wir gelöscht. Er erhält folgendes Schreiben:<br />
B.&#8237; &#8236;und A.&#8237; &#8236;W<br />
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Stadtverband<br />
Herr R<br />
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&#8237;                                                                                                          &#8236;12.11.04<br />
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Guten Tag Herr R.,<br />
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vielen Dank für die schriftliche Bestätigung,&#8237; &#8236;dass wir den Garten nach den Richtlinien Ihres Merkblatts gestalten können.<br />
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Bezüglich des Ablesens der Wasseruhr haben wir es doch genauso gemacht&#8237;! &#8236;Unser Garten konnte durch ein Verbindungstor betreten werden.&#8237; &#8236;In unserem Garten befinden sich unsere und die Wasseruhr des Nachbarn.&#8237; &#8236;Der Fachberater hat den Schlüssel für den Nachbargarten und war am Nachmittag auch im Garten.&#8237; &#8236;Die genaue Uhrzeit war nicht bekannt,&#8237; &#8236;wenn man für jeden Garten ca.&#8237; &#8236;5&#8237; &#8236;Minuten Zeit veranschlagt,&#8237;  &#8236;sind das bei&#8237;