kündigung nach 50 Jahren

Begonnen von emil kellner, 11. September 2001, 13:26:00

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emil kellner

Hilfe !

Der Mutter meiner FREUNDIN IST NACH ÜBER 50 Jahren ihr Kleingarten von der Bahn als Eigentümerin gekündigt worden zum 30.November. Da ein massives Gartenhaus auf ihrem Gelände steht, welches nur unter sehr hohen Abrißkosten ( 20.000 DM )zu beseitigen ist, möchte ich erfragen, ob ein solches Vorgehen der Bahn rechtens ist. Die BAhn will sich nicht an den Kosten beteiligen, stellt nicht einmal einen Container zur Verfügung. Die Lebensoase dieser Dame ist nach über 50 Jahren gekündigt worden und soll sie noch alle Kosten tragen.

Gibt es ähnliche Fälle ?


Vielen Dank für die Mithilfe !

Horst

Liebe Gartenfreunde;
ich glaube, das wird vielen von uns passieren:

Wir werden älter. Der Ehepartner stirbt. Wir sind allein. Wir können unseren Garten nicht mehr ordnungsgemäß bewitschaften. Er verwildert.
Bauliche Anlagen werden nicht repariert.
Die Angehörigen kümmern sich nicht darum oder
es sind keine da oder nicht in der Nähe.
Wir werden vielleicht uneinsichtig, stur,
erkennen das alles nicht mehr.
Der Verein als Verpächter mahnt mehrmals, zuerst mündlich, dann schriftlich, fragt vielleicht nach Angehörigen.
Zum Schluß kommt die Kündigung.
Den Garten müssen wir zur Weiterverpachtung an einen Nachfolger an den Verein ordungsgemäß zurückgeben.

Der Verein scheint hier ordnungsgemäß gehandelt zu haben.
Ja, es gibt ständig solche Fälle.

Emil, du bittest um Mithilfe.
Es fehlen die wichtigsten Fakten:
1. Wortlaut der Begründung der Kündigung des Gartens.
2. Wortlaut der Begründung für die Entfernung des massiven  Gartenhauses (Verrotttet? Andere Gründe?):  W a r u m ?
3. Eventuell Ergebnisse der Wertermittlung von Anpflanzungen und baulichen Anlagen und Nebenanlagen (Laube, Gewächshaus, Wege, Zäune usw.).
Die Wertermittlung wird vor Pächterwechsel durchgeführt.

Euer Horst

Horst