Vereinsvorstand

Begonnen von Marlies, 11. August 2001, 21:04:00

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Marlies

In unserem Gartenverein gibt es das Problem, einen neuen Vorstand zu finden/bilden. Keiner will es machen. Was ist, wenn kein neuer Vorstand gewählt wird, gibt es dann eine sogenannte Zwangsverwaltung? Wie teuer kann das werden?

MfG
Marlies

Klaus

Hallo Marlies,

zuerst die Fragen was verstehst Du unter Vorstand, komplett den Vorstand im Sinne § 26 BGB, also 1. und 2. Vorsitzender Kassier und Schriftführer oder nur den 1. Vorsitzenden.

Die ist wichtig, dann bitte in der gültigen Satzung nachlesen wie denn bei Vorstandswahlen verfahren werden muß.( Muß jedem Mitglied eines Vereines vorliegen)
Auch die Frage tritt der Vorstand zurück oder will man ihn abwählen. In der Zeitschrift der Fachberater gibt es viele Informationen unter anderem auch den Hinweis "ohne Vorstand kein Verein" ein Notvorstand kann auch vom Amtsgericht gestellt werden. Aber dies sollte vermieden werden. Es gibt auch die Möglichkeit vorübergehend ein Gremium zu bilden. Dies muß in der Satzung aber geregelt sein. Zur Satzungsänderung ist wiederum nur die Mitgliederversammlung zuständig.

Also nicht zuerst nach den Kosten fragen, sondern in den Reihen der Mitglieder einen neuen Vorstand suchen und ihm