...und nochmal das Thema: Bestandschutz

Begonnen von Martina, 28. Juni 2001, 19:54:00

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Martina

Nach meinem ersten Beitrag, wo wir noch in der Vorbereitungsphase der Kündigung der Gartenparzelle waren,
haben wir nun inzwischen gekündigt. Die Abnahme ist gestern erfolgt. Das Ende vom Lied: Der Bezirksvorstand sagt, die bereits vor Vertragsabschluß (der war 1970) gebaute Laube muß bis auf 24 qm abgerissen werden, was in etwa 17.000,- DM kosten soll und für den Garten gibt es überhaupt gar nichts. Zudem soll es inzwischen
ein neues Gesetz geben, in dem es keinen Bestandschutz mehr gäbe.
Von den älteren Nachbarn wurde uns mitgeteilt, daß die Gartenlaube bereits seit dem Krieg stehen soll.
Unser Kolonievorstand sagte uns, daß wir unbedingt den Vertrag vom Vorpächter haben müssten, um ein Recht auf Bestandschutz zu haben. Doch leider sind in der ihm von uns vorliegenden Akte keine Unterlagen vom Vor-
pächter zu finden.
Wer hat schon ähnliches erlebt und kann uns sagen, wie wir nun weiterverfahren sollen.
Sind rechtliche Mittel die einzige Möglichkeit auf Durchsetzung des § 18 des Bundeskleingartengesetzes?

Horst

Hallo;
 
§ 18 regelt in Absatz 1 den Bestandschutz von Lauben, die mehr als 24 qm haben und vor dem 1.4.83 errichtet wurden. Der Schutz gilt für eine vorhandene Laube für die Dauer ihres Bestandes, auch bei Pächterwechsel.
Die also rechtmäßig errichtete und rechtmäßig vorhandene Laube müßte beim Pächterwechsel in ihrer vorhandenen Beschafffenheit bewertet werden.
Ich würde ein Schriftstück aufsetzen und von mindestens zwei Gartenfreunden unterschreiben lassen, die bestätigen können, daß die Laube so wie sie ist, vor dem 1.4.83 errichtet wurde.
Daß Â§