Einhaltung der Gartenordnung

Begonnen von Rudi, 16. Februar 2001, 18:53:05

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Rudi

Hallo Gartenfreunde !
Wir haben in unserer Anlage einige Gartenfr. die es nicht so genau mit der Einhaltung der Parkordnung nehmen.
Desweiteren haben wir noch einige säumige Pacht-u.Energie-zahler.
Mich würden dringend gesetzliche Grundlagen, sowie andere
Möglichkeiten, im Rahmen der Gartenordnung, interresieren, Sanktionen zu verhängen.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Vielen Dank

Horst

Hallo Rudi, liebe Gartenfreunde.

Parkordnung
Falls die Parkordnung keine Sanktionen enthält, bewährt sich folgende Vorgehensweise: Betreffende Gartenfreunde ansprechen und darauf hinweisen, daß sie im Wiederholungsfall bei Gelegenheit (z.B. Mitgliederversammlung) namentlich erwähnt werden und dann Rede und Antwort stehen müssen. Eventuell in Parkordnung Sanktionen aufnehmen (Vostandsbeschluß) und von jedem Pächter als Teil oder Ergänzung des Kleingartenpachtvertrages unterschreiben lasseen.

Säumige Zahler.
Bei uns gibt es als letztes Mittel für säumige Zahler in der Satzung in Anlehnung an § 8 Nr. 1 BKleingG eine fristlose Kündigung (Vorsicht: Anlehnung, denn § 8 Nr. 1 des BKleingG gilt nur für die P a c h t):
"Durch Beschluß des Ausschusse kann einem Kleingartenpächter der Kleingartenpachtvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn der Pächter mit der Entrichtung seiner Z a h l u n g s verpflichtungen für mindestens ein Vierteljahr in Verzug ist und nicht innerhalb von zwei Monaten nach schriftlicher Mahnung die Forderungen erfüllt. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Pächters."
Oft hilft eine Vorgehensweise wie oben: Ansprechen, Namen aushängen (vorher allgemein ankündigen, als Erinnerung deklarieren), schriftliche Erinnerung oder gleich schriftliche Mahnung, Kündigung durch Vorstands- bzw. Ausschußbeschluß.

Vielleicht weiß jemand noch was aus der Praxis.
Wichtig scheint mir was man in den Vereinsdokumenten (Satzung, Gartenordnung + Parkordnung und Kleingartenpachtvertag) hat.

Euer
Horst