Kleingartengesetz

Begonnen von Westerhausen,Klaus, 25. Oktober 2000, 21:44:21

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Wolfgang Bomke

Lieber Gartenfreund Klaus,
im Kleingarten darf ein Baukörper in der Größe bis 24m² stehen, wie dieser Baukörper aufgeteilt ist spielt keine Rolle. Ein 2. Baukörper egal wie er heißt, darf nicht aufgestellt oder gebaut werden. Dein Geräteschuppen darf also an einem Baukörper angebaut werden, wenn die Gesamtgröße von 24m² eingehalten wird.
Viel Spaß
Wolfgang

Horst

Liebe Gartenfreunde,
das Jahr geht zur Neige, aber nicht dieses Thema.

Wolfgang B. spricht nun von Baukörpern. Wie ich ihn verstehe, spricht er davon, daß als Gartenlaube nur ein Baukörper gestattet ist. Wie die Einteilung der Laube in Aufenthaltsbereich, überdachtem Freisitz (Für Spitzfindige Pergola. Wenn man sie anders informiert, ist man ein §§-Reiter), Geräteteil bzw. angebautem Geräteteil ist, ist egal. Das wurde in den vielen Beiträgen oben schon gesagt.

Jedoch darf die Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz (ohne Dachüberstände) nur bis 24 qm sein. Dabei geht man von einer Gartenfläche von 400 qm und mehr aus:
Ist auch oben von mir erwähnt. Nimmt man zu den 24 qm noch Dachüberstände von 30 cm auf jeder Seite dazu, dann haben wir eine Laube von ca. 30 qm überdachter Gesamtfläche.

Klaus hat aber einen Garten von 200qm. Da lasseen die meisten Vereine nur 12 qm zu. Es gibt Vereine, die lassen auch hier 24qm zu, wohl nach dem Motto was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt - und wie groß w