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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: AndyM am 30. Juni 2020, 20:29:47

Titel: Nutzung der Kleingartenflächen
Beitrag von: AndyM am 30. Juni 2020, 20:29:47
Moin, ich brauche mal eine Info und komme nicht weiter. Es betrifft die Flächennutzung in einer KGA in MV. Der Garten hat eine Fläche von 350 m² mit einem Gartenhaus mit Terrasse von ca. 27m² mit Bestandsschutz, da ca. 1985 gebaut. Jetzt soll eine weitere Terrasse abseits vom Gartenhaus von 3 x 4 m² entstehen (Bodenaushub, verfüllen mit Recyclingmaterial und Terrassenplatten verlegen). Die Terrasse bekommt keine feste Überdachung. Ist das machbar? Wer hat einen Tipp für mich?

Gruß Andy
Titel: Re: Nutzung der Kleingartenflächen
Beitrag von: Rosa am 01. Juli 2020, 19:51:13
"Der Garten hat eine Fläche von 350 m² mit einem Gartenhaus mit Terrasse von ca. 27m² mit Bestandsschutz, da ca. 1985 gebaut. Jetzt soll eine weitere Terrasse abseits vom Gartenhaus von 3 x 4 m² entstehen (Bodenaushub, verfüllen mit Recyclingmaterial und Terrassenplatten verlegen). Die Terrasse bekommt keine feste Überdachung."

Was steht in eurer Gartenordnung? Bevor du anfängst zu bauen, musst du erst einmal einen Antrag stellen. Wenn ich von 10% Versiegelung ausgehe, dann dürftest du max. 35m2 versiegeln, d.h. zusätzliche Terrasse ist zu groß. Gehwegplatten gehören auch zur Versiegelung.