Hallo Gartenfreunde :)
ich habe einen Kleingarten gepachtet jetzt habe ich erfahren das der 1.Vorsitzende nicht im Vereinsregister eingetragen ist!!!jetzt meine Frage habe ich eigentlich einen "gültigen" Pachtvertrag oder nicht?denn dieser hat meinen pachtvertag unterschrieben und ich muß leider aus Gesundheitlichen Gründen meinen Garten aufgeben :'(weder der Landesverband noch der Bezirksverband ( der nur noch auf dem papier existiert) kann mir helfen...wäre für ein paar Tipps wo ich mich hinwenden könnte dankbar
Wie lange hast Du Deinen Garten bereits?
Wenn Du Deine Pacht gezahlt hast, ggf. auch ausreichend lange dabei bist, daß Du zu den Mitgliederversammlungen eingeladen wurdest (und hoffentlich diese Einladungen nach hast und bestenfalls auch teilgenommen hast), dann ergibt sich daraus ein gültiges Pachtverhältnis.
Du genießt Vertrauensschutz, weil Du nicht von Dir erwartet werden kann, bei der Vertragsunterzeichnung das Vereinsregister zu prüfen.
Also mußt Du ganz normal kündigen, Abschätzung machen lassen und so weiter.
Ciao
Joey
Hallo Joey ,erstmal Danke für die schnelle Antwort :)
den Garten habe ich erst im letzten Jahr verwildert übernommen, habe dafür eine Ablöse von 150€ bezahlt! ausser einer baufälligen Holzhütte und ein paar ca.5m hohen Wachholderbäume,gab es nix in dem Garten was noch einen Schätzwert hätte,jetzt knapp 1 Jahr später sieht das anders aus,ich bereits einen Nachpächter aber dieser wurde abgelehnt weil er Homsexuell ist!die Pacht habe ich bezahlt auch ein Kaution habe ich hinterlegt (50€)es gab nur 2 Versammlungen eine Einladung habe ich erhalten aber die Termine konnte ich nicht wahrnehmen,die Kündigung habe ich per Boten dem Vorstand zukommen lassen,fristgerecht zum Ende Oktober, die Gemeinschaftsarbeit wird von mir bezahlt!habe mich mittlerweile einen Termin beim anwalt geholtda es noch weitere Vorfälle gab.
Ist echt unfassbar, was sich die Leute heutzutage erlauben. Ablehnung aufgrund von Homosexualität? Als wäre man noch im letzten Jahrhundert >:( Was steht denn genau im Pachtvertrag drin? Hast du eine Kündigungsfrist?
Ich glaube nicht, dass es einen Unterschied macht, ob der Vorsitzende im Vereinsregister eingetragen ist, eine verbindliche Aussage kann da wirklich nur ein Anwalt treffen. Ansonsten bleibt dir nichts anderes übrig, als weiter einen Nachpächter zu finden?
Nicht der Verein verpachtet, sondern der Verband im Auftrag des Eigentümers und auch nur der kann Kündigen.
Hallo Michalski070,
die vertraglichen Strukturen sind von Stadt zu Stadt sehr unterschiedliche und es ist nicht selten, dass der Verein berechtigt ist die Pachtverträge zu schließen.
DIABEL