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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Blume am 31. Mai 2019, 10:59:24

Titel: Begehung Garten
Beitrag von: Blume am 31. Mai 2019, 10:59:24
Hallo,

darf der Vorstand, alleine, in den Garten und mähen und dieses in Rechnung stellen?
Grüße
Titel: Re: Begehung Garten
Beitrag von: Spatenpauli am 31. Mai 2019, 13:15:28
In seinen eigenen Garten darf er das, aber ohne Erlaubniss nicht in einem anderen Garten.

Gruß
Spatenpauli
Titel: Re: Begehung Garten
Beitrag von: verbandsfrei am 31. Mai 2019, 16:06:04
Hallo Blume,

der Vorstand eines Vereins darf in verpachtete Kleingärten grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Pächters gehen. Eine Ausnahme ist Gefahr in Verzug, z. B. wenn ein Wasserrohrbruch vorliegt und der Abstellhahn in der Parzelle ist oder wenn irgendwas im Garten brennt.

Das Mähen des Rasens dürfte kaum zur Abwendung einer Gefahr geschehen sein...

Wenn dir nun das Rasenmähen in Rechnung gestellt wird, könnte dir diese Rechnung als Nachweis dafür dienen, dass der Vorstand in deinem Garten war. Wenn du dafür wirklich keine Erlaubnis erteilt hast, so könnte u. U. der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs vorliegen, mit Blick auf das abgemähte Gras ggf. auch Sachbeschädigung. Es liegt an dir, ob du den Sachverhalt ggf. zur Anzeige bringst.

Die Rechnung würde ich an deiner Stelle aber nicht zahlen. Gegen die Forderung solltest du aber ausdrücklich Widerspruch einlegen (in etwa: "Ihrer Forderung widerspreche ich dem Grunde und der Höhe nach").

Ratsam wäre vielleicht noch, dass du dich in der ganzen Angelegenheit von einem Anwalt begleiten lässt.

VG
verbandsfrei
Titel: Re: Begehung Garten
Beitrag von: Blume am 01. Juni 2019, 15:44:57
Danke für die Antworten.
Titel: Re: Begehung Garten
Beitrag von: l.diehl am 26. August 2019, 13:30:40
Hallo,

nein, darf er nicht!

Das solltest du den anderen Vorstandsmitgliedern melden!

LG
Titel: Re: Begehung Garten
Beitrag von: Gartennarr am 11. September 2019, 13:41:18
Ich finde das immer so schlimm, wenn Leute meinen safe space infiltrieren. Gerade der Garten ist so ein Rückzugsort und dann trampeln da Leute drin herum. Hoffe du konntest etwas bewirken!
Titel: Re: Begehung Garten
Beitrag von: michalski0709 am 21. November 2019, 13:55:09
Das unerlaubte Betreten des Pachtlandes ist nicht erlaubt. Das ist Hausfriedensbruch