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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: heike2018 am 27. Februar 2019, 21:31:35

Umfrage
Frage: Kann ich einem Vereinsmitglied pflichtstunden erstatten!!!
Antwort 1: ja Stimmen: 1
Antwort 2: Nein Stimmen: 3
Titel: pflichtstunden
Beitrag von: heike2018 am 27. Februar 2019, 21:31:35
Hallo,
eine Frage:
Darf ich einem Vereinsmitglied zuviel gemachte Pflichtstunden ausbezahlen auf seiner Jahresrechnung!!!

Vielen Dank für eine Rückmeldung

VG
Heike
Titel: Re: pflichtstunden
Beitrag von: boernie53 am 10. März 2019, 20:20:48
Hallo, leider hat niemand geantwortet. Bei uns ist es so, dass derjenige, der freiwillig mehr Stunden macht als er muss, darauf hingewiesen wird, dass die Stunden nicht bezahlt werden und auch nicht als Gutstunden für das nächste Jahr angerechnet werden können. Meist sind es sowieso die "Alte Hasen", die sich noch richtig mit dem Garten verbunden fühlen und dann abwinken und weiter machen.

Gruß
boernie53
Titel: Re: pflichtstunden
Beitrag von: uwe.kessler am 29. März 2019, 17:20:26
Eine Auszahlung darf eingentlich nicht erfolgen, da dies dem Vergüten einer Arbeitsleistung gleichkommt.

Wir "verrechnen" auch nur in seltenen Fällen diese Stunden auf das kommende Jahr.