Hallo Gartenfreunde,
entschuldigt den Ausdruck "Sippenhaft", aber folgendes ist passiert:
In unserer KGA befindet sich ein mittelgroßer Geräteschuppen, der für alle nutzbar ist und per Schlüssel aufgeschlossen werden kann. Einen Schlüssel dafür hat jeder Pächter.
Nun kommt es immer wieder vor, dass dieser Geräteschuppen von namenlosen Gartenfreunden nicht zugemacht bzw. abgeschlossen wird.
Unser Vorstand machte nun folgende Ansage: Sollte der Geräteschuppen offen stehen und der Vorstand sieht dies, erhalten alle Gartenfreunde, die sich zu diesem Zeitpunkt in der KGA befinden, eine Abmahnung.
Ist dies rechtens? Klingt mir eher nach einer wirren Idee... :o
Danke für die Antworten und eine schöne Saison
Clash
Zu einer ordnungsgemäßen schriftlichen Abmahnung gehört, dass der Vorstand dem Gartenfreund konkret vor Augen führen, welches Verhalten er beanstandet. Worin die Vertragsverletzung liegt und was er in Zukunft zu unterlassen hat. Dazu gehört die Zeit, Zeugen oder Fotomaterial des Verstoßes gegen die betreffende Ordnung des Gartenvereins.
So wie Du das darstellst wäre eine pauschale Mahnung an alle z.Zt. anwesenden Mitglieder ein ,,Schuss in den Ofen", denn es fehlen ja konkret die Beweise.
Das kostet dem Vorstand Schreibarbeit, Portogebühren und wenn sich ein RA damit befasst erst noch mehr Geld. Der Vorstand sollte lieber diese Schlüssel wieder einkassieren und ein VSM gibt gegen Beleg den Schlüssel aus.
Hardy :(
Ich kenne es so, das vor Aussprache einer Abmahnung alle Mitglieder nochmals schriftlich daran erinnert werden, das der Schuppen (o. ä) abzuschließen ist.
Clash, wie sieht das mit der Abmahnung nun aus?
Ich denke nicht das es eine Abmahung dann im klassischen Sinne ist. Eher eine formelle Erinnerung. Man kann ja nicht abgestraft werden für etwas, was man nicht getan hat. Zumindest ist es in Deutschland so.
Ja so kenne ich das nämlich auch ;)