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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Altgärtner am 19. Dezember 2009, 12:59:00

Titel: Vorstandsrechte
Beitrag von: Altgärtner am 19. Dezember 2009, 12:59:00
Hallo Kleingärtner und Vorstände

in unserem Pachtvertrag steht:

"(2)Dem Verpächter bzw. seinem Bevollmächtigten
ist im Rahmen ihrer Verwaltungsbefugnis der
Zutritt zum Kleingarten nach vorheriger
Ankündigung zu gestatten. Bei Gefahr im Verzug
kann der Kleingarten auch in Abwesenheit des
Pächters ohne vorherige Ankündigung betreten
werden."

Verstößt das gegen andere Gesetze?

Altgärtner
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Bernd am 19. Dezember 2009, 13:20:00
 BGB § 809
Besichtigung einer Sache.Wer gegen den Besitzer einer Sache einen Anspruch in Ansehung der Sache hat oder sich Gewissheit verschaffen will, ob ihm ein solcher Anspruch zusteht, kann, wenn die Besichtigung der Sache aus diesem Grunde für ihn von Interesse ist, verlangen, dass der Besitzer ihm die Sache zur Besichtigung vorlegt oder die Besichtigung gestattet.

Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: dora am 19. Dezember 2009, 16:15:00
hallo Altgärtner

ich finde dass das so in Ordnung ist. Bei uns ist das auch so niedergeschrieben und wird so auch problemlos gehandhabt.

Gruß dora
und frohe Weihnachten !!
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Eckhard am 20. Dezember 2009, 13:08:00
Hallo Altgärtner, Bernd, dora,

Um einen Garten in seiner Gestaltung zu beurteilen, braucht Niemand den Garten ohne Absprache betreten.
Tut er es doch, handelt er sich ggf eine Klage ein.

gruss eckhard
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Hans am 20. Dezember 2009, 15:53:00
außer bei Gefahr im Verzuge, wie angeführt (Brand, Wasserrohrbruch, Ermittlung bei Einbrüchen durch die Polizei)

Hans
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Bernd am 20. Dezember 2009, 16:21:00
Hallo Eckhard

Es wurde nicht nach Deiner Meinung gefragt und wie man es handhabt es wurde gefragt ob es gegen Gesetzte Verstößt und dort ist es Eindeutig nein es Verstößt nicht gegen das Gesetzt da dieser Punkt in der Satzung über den § 809 des BGB abgesichert ist. Mehr wollte Altgärtner glaube ich nicht wissen.

Bernd
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Altgärtner am 20. Dezember 2009, 16:27:00
Hallo,

so ist es, und nun streitet Euch nicht schon wieder.

Eine gute Weihnacht wünscht allen der

Altgärtner
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Bernd am 20. Dezember 2009, 17:48:00
Hallo Altgärtner

Du hast eine Vernünftige Frage gestellt und wir haben Sie glaube ich auch Vernünftig beantwortet. Was Eckhard das ganze Jahr über macht alles und jeden in Frage zu Stellen seine Antwort hat mit Deiner Frage nichts zu tun. Sein Letzter Satz ist für mich in keiner Weiße nachvollziehbar

Um einen Garten in seiner Gestaltung zu beurteilen, braucht Niemand den Garten ohne Absprache betreten.---- In Deinen Satz heißt es nach Vorheriger Ankündigung!!!!
Tut er es doch, handelt er sich ggf eine Klage ein.------ Auf was für ein Gesetz möchte er die Klage den führen?
Es ist Pachtland und der Vorstand hat Verpflichtungen wo eben manchmal Gärten auch kontrolliert werden müssen. Auch wenn es den ein oder anderen nicht passt

Wen Eckhard einen Garten hat und ich wäre sein Vorstand und ich möchte in seinen Garten dann hat er mich Reinzulassen ob Ihn das passt oder nicht, den das Gesetz steht auf meiner Seite.

Die Pachtverträge die vom Landesverband oder Stadtverband kommen sind Rechtlich alle so ausgelegt das der Vorstand sich immer sicher sein kann das hinter den Punkten auch Gesetze stehen also keine Willkür herrscht. (in allen Verbänden sitzen Rechtsexperten die diese Sachen wie Satzung Kleingartenordnung usw. Rechtlich abprüfen bevor Sie Verwendet werden.) dann kommt Eckhard und schreibt so ein Unqualifizierten Mist.

Auch Dir ein schönes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch

Bernd

@ Eckhard nach welchen Gesetzen möchtest Du mich nun Verklagen ich Plädiere auf BGB § 809  
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Peter,Pan am 20. Dezember 2009, 19:04:00
Hallo Bernd,
wenn Du mein Vorsitzender wärst und Du ein solches Verhalten an den Tag legen würdest, wie Du es hier schreibst, würden wir uns nur vor Gericht treffen. Keiner vom Vorstand hat das Recht mein Pachtgarten ohne meine Wissen zubetreten, außer es ist wie hier schon erwähnt,  Gefahr in Vollzug ( Wasserschaden, Brand ).Solltes Du es doch tun, begehst Du eine Straftat lt § 123 Abs. 1 StGB kann kann bis zu einem Jahr Freiheitstrafe bestraft werden.
Pacht wird wie Miete behandelt und ich möchte dich mal sehen wenn dein Vermieter lf. in deiner angemietet Wohnung stehen würde. Es hat schon einige Vorstände gegeben die für solches Verhalten mit einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro zur Kasse gebeten wurden. Also vorsichtig mit solchen Äußerungen, den es gilt immer " Unwissenheit schütz vor Strafe nicht".

MfG
Peter, Pan
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Bernd am 20. Dezember 2009, 19:27:00
Hallo Peter Pan

Als erstes geht es hier um den Punkt 2 der Satzung

in unserem Pachtvertrag steht:

"(2)Dem Verpächter bzw. seinem Bevollmächtigten
ist im Rahmen ihrer Verwaltungsbefugnis der
Zutritt zum Kleingarten nach vorheriger
Ankündigung zu gestatten.
Bei Gefahr im Verzug
kann der Kleingarten auch in Abwesenheit des
Pächters ohne vorherige Ankündigung betreten
werden."

Steht auch in meinen Pachtvertrag so darauf beziehen sich auch meine Antworten.
Ich habe nirgends erwähnt das ich es nicht ohne Vorankündigung tun würde.
In dem Moment wo Dein Vorstand sich Anmeldet ist wohl dein § 123 des STGB Absatz eins hinfällig Solltest Du mich nicht reinlassen verstößt du gegen den Unterpachtvertrag und gegen den § 809 des BGB

§ 123
Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Zweitens wer lesen kann ist klar im Vorteil in diesem Sinne eine schönes Weihnachtsfest

Bernd
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Peter, Pan am 20. Dezember 2009, 19:44:00
Hallo Bernd,
bleib bei deinen Standpunkt und ich wünsche Dir nicht, das es Dich nicht mal selber betrifft. Dein Zitat

"Zweitens wer lesen kann ist klar im Vorteil in diesem Sinne eine schönes Weihnachtsfest"
 
trifft auch auf dich zu, denn Du ganzt gut mit § rumwerfen aber die Frage von Altgärtner hast Du auch nicht richtig gelesen. Aber egal auch solche Gartenfreund wie Dich muß es geben, sonst wüßtest Du ja, das der BDG vor solchen Verhalten warnt.
Desweitern ist hier eindeutig nach zufragen, welche Aufgaben der Zwischpächter an die Vorstände durch Verwaltungsvollmacht übergeben hat.Denn vielmals sieht das bei einer Gerichtsverhandlung aufeinmal ganz anderst aus. Aber lassen wir dass, es ist bald Weihnachten.
MfG
Peter, Pan
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Bernd am 20. Dezember 2009, 20:40:00
Hallo Peter Pan Hallo Eckhard


sonst wüsstest Du ja, dass der BDG vor solchen Verhalten warnt. Wo Peter Pan hast Du diese Weisheit gelesen. Ja es ist gut dass es solche Gartenfreunde wie mich noch gibt den, ich stehe auch wenn ich die Gesetze ein wenig kenne hinter meinen Vorstand  und wenn ich merke das mein Vorstand mit seinen Entscheidungen sich nicht an Gesetze hält weiße ich höflich darauf hin( den es sind Menschen wie Du und ich die keine Rechtswissenschaften studiert haben und somit auch hier und da Fehler machen was ich Ihn Verzeihen kann schon weil Sie mehr Freizeit für unseren Verein Opfern als manch andere Gartenfreund), und kannst du dir Vorstellen ich habe keine Probleme mit meinen Vorstand. Bei uns wird noch Kommuniziert zwischen den Vorstand und uns als Mitglieder.  Es kommt immer darauf an wie man mit einander umgeht. Und von dir und Eckhard die Beiträge sind schon ein wenig Provozierend gegenüber manchem Forum Teilnehmer. Und wenn mein Vorstand einen Begehung meines Kleingartens durchführt gestützt auf den Punkt 2 der Satzung würde ich Ihn jeder Zeit reinlassen (denn ich habe die Satzung gelesen und dann meine Unterschrift gegeben und somit die Satzung voll anerkannt Siehe Vertragsrecht) Mir würde es gar nicht in den Sinn kommen dies zu unterbinden. Sein wir doch mal ehrlich die Vorstände leiten ein ganzes Jahr einen Verein bekommen keinen Pfennig dafür, machen vielleicht hier und da mal Fehler (Wo gehobelt wird fallen Spänne) und dann müssen Sie sich zusätzlich noch mit solchen Rechthaberischen Gartenfreunden wie Du und Eckhard rumschlagen. Und da wundert man sich das man keine Nachfolger findet für die Vorstandsämter.  Vielleicht sollten solche Gartenfreunde wie Ihr zwei Mal im Vorstand arbeiten damit Ihr mal merkt wie schwer Ihr es anderen Vorständen mit euren Kommentaren eigentlich macht (und auch den Fragestellern die nach Euren Antworten gar nicht mehr wissen was Sie machen sollen). Und von Sachlichkeit brauchst du nicht anfangen wirfst mir Irgendwas vom BDG hin ohne mir genau zu sagen was du meinst und was dort steht.
Und da ich hier schon seit anderthalb Jahren mitlese weis ich auch wovon ich schreibe.
Ihr zwei habt glaube ich genug guter Vorsätze für 2010  wie z.B. der Umgang mit den Forum Teilnehmer. Im Gegensatz zu Dir glaube ich schon dass die Frage beantwortet ist.

Bernd  
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Peter, Pan am 20. Dezember 2009, 20:53:00
Hallo Bernd,

BDG = Bund Deutscher Gartenfreunde

Frohe Feiertage

MfG
Peter, Pan
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Bernd am 20. Dezember 2009, 21:08:00
Hallo Peter Pan

genau dort war (weiß schon was mit DBG gemeint ist) ich eine Warnung habe ich dort leider nicht gefunden. Ich es schön gefunden wenn du mir  die Warnung mal kopiert hättest zwecks Diskussionsgrundlage so kann ich nach wie vor damit nichts anfangen.

In diesen Sinne ein schönes Fest und einen Guten Rutsch

Bernd
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Peter, Pan am 20. Dezember 2009, 21:23:00
Hallo Bernd,

in den Grünen Heften , die den Landesverbänden bei den Schulungen zuverfügung gestellt werden, ist dies enthalten und nun weiß Du auch ich welcher Regionalliege ich mitgespielt habe um solche Aussagen hier zutreffen zukönnen.

MfG
Peter,Pan
Titel: Nicht nur Vorstandsrechte
Beitrag von: Horst am 21. Dezember 2009, 07:37:00
Liebe Freunde;
der Passus verstößt nicht gegen andere Gesetze.
Die Frage ist mit " Vorstandrechte" etwas provokativ.
Es geht beim Zutritt anderer zum Garten nicht nur um Rechte des Vorstandes, sondern auch um die Rechte anderer Personen einschliesslich des Pächters.
Das ist in unserer Gartenordnung etwas genauer geregelt:
   
a) Nur bei Unwetterschäden, Leitungsbruch,        Einbruch o. ä. hat jedes Mitglied das Recht,
andere Kleingärten sofort  zu betreten, um dort für erste Abhilfe zu sorgen.
Der betroffene Pächter ist unverzüglich herbeizuholen. 
 
b) Vorstandmitglieder sind berechtigt, den Kleingarten und die baulichen Anlagen            im Beisein des Pächters zu besichtigen, soweit Anhaltspunkte vorhanden sind, daß die Gartenordnung verletzt wurde.
Bei Feststellung rechtswidriger Bebauung o
der sonstiger rechtswidriger Nutzung          
einschließlich erheblicher Bewirtschaftungsmängel ist der Pächter zur unverzüglichen
Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes auf seine Kosten verpflichtet.
 
c) Diebstähle, Beschädigungen und Schadensfälle sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.

Schöne Tage
Horst
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: gino am 21. Dezember 2009, 10:12:00
WARUM SOLL MAN SICH DIESEN STRESS ANTUN UND HIER NOCH POSTEN????? gino
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Altgärtner am 21. Dezember 2009, 16:23:00
Und nun habt Ihr doch wieder gestritten !
Trotzdem ist es gut, weiter zu machen. Man lernt immer wieder dazu.

A.
Titel: Re : Nicht nur Vorstandsrechte
Beitrag von: dora am 21. Dezember 2009, 16:29:00
Hallo Kleingärtner und Vorstände

in unserem Pachtvertrag steht:

"(2)Dem Verpächter bzw. seinem Bevollmächtigten
ist im Rahmen ihrer Verwaltungsbefugnis der
Zutritt zum Kleingarten nach vorheriger
Ankündigung zu gestatten. Bei Gefahr im Verzug
kann der Kleingarten auch in Abwesenheit des
Pächters ohne vorherige Ankündigung betreten
werden."

Verstößt das gegen andere Gesetze?

Altgärtner

so wie du es hier geschrieben hast ist da ok. Bei uns ist es auch so in der Satzung, und das ist absolut in Ordnung.

Dir auch eine schöne Weihnachten und noch dazu einen guten Rutsch
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Viola am 21. Dezember 2009, 16:34:00
gino,

DAS frage ich mich auch schon seit einiger Zeit !!!

Spontan fällt mir dazu ein:
Nicht Kleingarten sondern Kindergarten...Steigerung wäre Elternabend.

Schöne Feiertage
Viola
Titel: Re : Nicht nur Vorstandsrechte
Beitrag von: Uwe am 21. Dezember 2009, 19:01:00
Hallo Freunde

Ich glaub es ist noch nicht lange her (Juni 2009) da wurde über das selbe Thema diskutiert. Es wundert mich immer wieder das über alte Kamellen erneut gestritten wird.

Aber trotzdem ein frohes Fest und ein guten Rutsch ins neue Jahr

Uwe
Titel: Re : Nicht nur Vorstandsrechte
Beitrag von: Eckhard am 21. Dezember 2009, 19:22:00
einige haben meinen Beitrag nicht richtig verstanden.
Nach Absprache meint: Wenn mich der Vorstand um einen Termin bittet und ich den angegebenen Grund des Besuches nicht nachvollziehen kann, muss ich dem Besuch nicht Zustimmen, keine Abaprache zustande gekommen.
Ein Recht auf Eindringen aus einer "Ankündigung" abzuleiten ist absurd.

Viele Gärtner haben mit mir die Erfahrung gemacht, dass Vorstände ohne "vernünftigen" Grund - einfach, weil sie es wollen -  den Garten in allen Winkeln  - auch in der Laube- anschauen wollen.
Sie geben sich sozusagen selbst den Auftag, eine Begehung zu machen und führen ihn dann durch. Zumindest ist das doch sehr komisch.
----
Dieses Verhalten ist in der "normalen" Gesellschaft oder Nachbarschaft nirgends zu finden.


Wenn es um Begehungen zum Zweck der Beurteilung des Gartens und diese Beurteilung auch vom Weg aus gemacht werden kann, gibt es für einen "normalen" Vorstand keinen Grund trotzdem auf Einlass zu bestehen - außer bei Gefahr und Gefährdung. Und deshalb steht dieser Passus ja auch in den GO.
Ich habe  bei den mir bekannten "Begehungen"noch niemals  eine Grund erkannt, das  es nicht vom Weg aus zu machen ist.
Nun verratet  mir doch mal, warum dieser Vorstand denn nun unbedingt in den Garten will.
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Bernd am 21. Dezember 2009, 19:24:00
Hallo Peter Pan

Es ist schön wenn du in der Liga mitgespielt hast. Dann kannst Du mir bestimmt erklären warum dieser §2 in fast jeden Pachtvertrag  steht wenn es Ungesetzlich ist. Welche Aufgaben der Zwischenpächter  an die Vorstände durch Verwaltungsvollmacht übergeben hat steht wieder auf einen anderen Blatt oder. Unser Vorstand verwaltet die Parzellen für den Kreisverband also ist er auch berechtigt bei mir eine Gartenbegehung durchzuführen. Ich hätte damit erst einmal kein Problem. In meinen Garten befindet sich nichts Ungesetzliches. Wir hatten vor 4 Jahren einen Begehung durch den Vorstand und ein Mitglied des Kreisverbandes Sie sind nicht in die Gärten gekommen und haben alle Gärten von außen Beurteilt, es geht also. Ich habe noch eine 2 Frage warum spielst du in dieser Liga nicht mehr mit und würdest du auch so Antworten wenn du noch dabei wärst. Ich schätze deine Antworten so ein dass Sie deinem Kreisverband bestimmt nicht gefallen. Du musst mir nicht Antworten wen du nicht möchtest

Ich wünsche Dir ein schönes Weihnachtsfest

Bernd  
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Bernd am 21. Dezember 2009, 19:34:00
Hallo Eckhard

Das Klingt ja schon mal ganz anders und ist auch nachvollziehbar. Die letzte Frage kann Dir Dein Vorstand beantworten oder glaubst du das sich hier Vorstände melden die mit Ihren Gärtner umspringen als wenn Sie Freiwild  sind.


Auch Dir ein schönes Weihnachtsfest

Bernd

Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Uwe am 21. Dezember 2009, 20:03:00
Hallo Bernd

Ich muß Eckhard da recht geben. Was kann ein Vorstand im Garten mehr sehen als von Weg aus. Bei einer Heckenhöhe von 1,10m (so ist bei uns) kann man fast alles sehen. In der heutigen Zeit schreckt es nur neue Mitglieder, besonders den jüngeren, ab wenn mansoweit in der Privatsfähre einzudringt. Ich lehne eine solche Begehung deshalb ab. Eine Frage habe ich da noch: Was kann ein Vorstand machen wenn ein Mitglied eine solche Begehung verweigert?

Gruß Uwe  
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Bernd am 21. Dezember 2009, 20:30:00
Hallo Uwe das kann ich nicht beantworten ich bin kein Vorstand. Ich verstehe nicht wieso man aus einer Gartenbegehung ein Problem machen kann. Wenn ich nichts zu verbergen habe kann ich den Vorstand doch reinlassen. Wegen den Paar Minuten auf meine Privatsphäre zu pochen ist doch Kindisch.

Bernd
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Eckhard am 22. Dezember 2009, 12:05:00
nein, ist es nicht. Auf die Art und Weise wird Druck entstehen und mit kollektivem Druck haben gerade wir unangenehme Erfahrungen.
Man kann die Privatsphäre gar nicht hoch genug einstufen.
Ausserdem: Warum machen wir (die Vereine) das alles? Doch nur, damit eine "Begehung" der Anlage durch den Grundbesitzer nicht dazu führt, das er augenscheinlich  erkennen kann , dass die Gesetze eingehalten werden. Das tut der auch vom Weg aus.
Die  GO   ist nur ein Hilfsstruktur, um den Umgang zu erleichtern und nicht umgekehrt.

gruss eckhard
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Uwe am 22. Dezember 2009, 13:05:00
Ich finde es auch nicht kindisch. Auch wenn der Vorstand einmal in Jahr für ein paar Minuten vorbei kommt kann man das Gefühl kriegen das man unter ständiger Kontrolle steht. Hinzu kommt noch, wenn der Vorstand Kleinigkeiten bemängelt, das Gefühl der Erziehung. Wo bleibt da die Gedankenfreiheit besonders bei jüngeren Gartenfreunde die noch wenig Erfahrung haben. Aus diesen Grunde halte ich nichts von derartigen Kontrollen. Sie sind meines erachtens auch nicht mehr zeitgemäß.

Gruß Uwe
Titel: Re : Vorstandsrechte
Beitrag von: Bernd am 22. Dezember 2009, 15:38:00
Hallo Uwe Hallo Eckhard

Ja es ist Eure Meinung, unter diesen Punkten habe ich es noch nie Betrachtet. Eigentlich habt Ihr auch Recht damit den das Forum zeigt ja das es nicht überall so läuft wie bei uns. Ich habe da keine Probleme, am Ende sollen sich die Gärtner auch wohl fühlen.


Bernd