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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Helmut am 25. November 2004, 18:54:00

Titel: Öffnung der Gartenalage
Beitrag von: Helmut am 25. November 2004, 18:54:00
Hallo,<br />
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habe da mal eine Frage:<br />
Die Gartenanlage sollte doch für die Öffentlichkeit zugängig sein.<br />
wo ist das geregelt? Wie ist das in den Sommer oder Wintermonaten ??<br />
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würde mich auf Antwort freuen.<br />
<br />
Danke
Titel: Re : Öffnung der Gartenalage
Beitrag von: Paul am 28. November 2004, 11:36:00
Frage : in welcher Stadt(Gemeinde) bzw. Bundesland
Titel: Re : Öffnung der Gartenalage
Beitrag von: helmut am 28. November 2004, 20:01:00
wir sind in Rheinlandpfalz
Titel: Re : Öffnung der Gartenalage
Beitrag von: Paul am 01. Dezember 2004, 13:21:00
Unsere Anlage ist eine Dauekleingartenanlage und die Wege sind   " öffentlicher Grund", wie es eigentlich überall ist.Im Winter hat der Vorstand an den Eingängen Schilder angebracht, wo hingewiesen wird das in der Anlage nicht gestreut wird ( Rutschgefahr durch Schnee / Glätte). Aber einige Gemeinden/Städte  habe hierfür extra Bestimmungen oder Amtsblätter erlassen. Die einiges Vorscheiben/Regeln  
Titel: Re : Öffnung der Gartenalage
Beitrag von: Schreibliesel am 13. Januar 2005, 10:50:00
Über die Öffnung der Gartenanlage sollte es einen Mitgliederbeschluß geben. Dies kann in der Satzung bzw. in der Rahmenkleingartenordnung geregelt sein.
Titel: Re : Öffnung der Gartenalage
Beitrag von: Paul am 20. Januar 2005, 06:49:00
bei uns ist es im Pachtvertrag mit der Stadt geregelt , bei einigen Anlagen müssen für die Gemeinschaftswege keine Pacht bezahlt werden!
Titel: Re : Öffnung der Gartenalage
Beitrag von: Paul am 21. Januar 2005, 06:17:00
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Wenn es, wie bei uns, es im Pachtvertrag mit der Stadt schon festgeschrieben ist, dann geht es auf jedenfalls nicht