Hallo,<br />
<br />
habe da mal eine Frage:<br />
Die Gartenanlage sollte doch für die Öffentlichkeit zugängig sein.<br />
wo ist das geregelt? Wie ist das in den Sommer oder Wintermonaten ??<br />
<br />
würde mich auf Antwort freuen.<br />
<br />
Danke
Frage : in welcher Stadt(Gemeinde) bzw. Bundesland
wir sind in Rheinlandpfalz
Unsere Anlage ist eine Dauekleingartenanlage und die Wege sind " öffentlicher Grund", wie es eigentlich überall ist.Im Winter hat der Vorstand an den Eingängen Schilder angebracht, wo hingewiesen wird das in der Anlage nicht gestreut wird ( Rutschgefahr durch Schnee / Glätte). Aber einige Gemeinden/Städte habe hierfür extra Bestimmungen oder Amtsblätter erlassen. Die einiges Vorscheiben/Regeln
Über die Öffnung der Gartenanlage sollte es einen Mitgliederbeschluß geben. Dies kann in der Satzung bzw. in der Rahmenkleingartenordnung geregelt sein.
bei uns ist es im Pachtvertrag mit der Stadt geregelt , bei einigen Anlagen müssen für die Gemeinschaftswege keine Pacht bezahlt werden!
<br />
Wenn es, wie bei uns, es im Pachtvertrag mit der Stadt schon festgeschrieben ist, dann geht es auf jedenfalls nicht