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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: koleston am 23. März 2003, 01:10:00

Titel: Ärger mit dem Vorstand 2
Beitrag von: koleston am 23. März 2003, 01:10:00
Alle sagen es immer so einfach. Erstmal vormachen!<br />
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Der Vorstand braucht einen Abberufungsantrag nicht mit in die <br />
Tagesordnung reinzunehmen, wenn dieser meint, es sei unbegründet. Auch eine außerordentliche Versammlung, beantragt von den 10% oder je nach Satzung nötigen Mitgliedern muß er überhaubt nicht ernst nehmen.<br />
<br />
Wenn dann die Beschwerde an das Vereinsregister geschickt<br />
wird, prüft dieser natürlich durch Anhörung erstmal die Vorstandsmeinung.  Es kommt immer alles auf die Waage.<br />
 Wenn es nicht um Insolvenz geht, kann so etwas<br />
Monate dauern. Ist nicht mit Spass zu geNIEßEN.<br />
<br />
".............."
Titel: Re : Ärger mit dem Vorstand 2
Beitrag von: Vereinsmeier am 27. März 2003, 20:54:00
Der Weg mit einer Beschwerde beim Vereinsregister ist auch<br />
verfehlt ?<br />
Wenn der Vorstand trotz erreichen der erforderlichen (10% oder mehr) Unterschriften einen beantragten Tagesordnungs-punkt mit auf die Tagesordnung setzt, hilft ein rechtzeitiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht.
Titel: Re : Ärger mit dem Vorstand 2
Beitrag von: Vereinsmeier am 27. März 2003, 20:58:00
Der Weg mit einer Beschwerde beim Vereinsregister ist auch <br />
verfehlt !! <br />
Wenn der Vorstand trotz erreichen der erforderlichen (10% oder mehr) Unterschriften einen beantragten Tagesordnungs-punkt nicht auf die Tagesordnung setzt, hilft ein rechtzeitiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht. <br />
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Titel: Re : Ärger mit dem Vorstand 2
Beitrag von: koleston am 28. März 2003, 00:02:00
Das Amtsgericht entscheidet über einen einsweilige Verfügung. Da sind wir uns schon einig. Aber in den vorderen Reihen sitzt da noch meist ein Rechtspfleger, der die Stellungnahme auch vorab vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen prüft. Erst wenn beide Meinungen der Partei<br />
angehört worden sind , wird der Richter entscheiden.<br />
Mag sei , es kann in den jeweiligen Bundesländern anders sein. Aber die Erfahrung ist bereits gemacht worden.<br />
Lieber Gott,  segne unseren Gartenfrieden.<br />
<br />
Koleston
Titel: Re : Ärger mit dem Vorstand 2
Beitrag von: Vereinsmeier am 30. März 2003, 19:01:00
Eine einstweilige Verfügung ergeht aufgrund des Vortrages<br />
einer Partei (des Antragstellers) OHNE mündliche Verhandlung.<br />
Voraussetzung ist, dass der Sachverhalt sorgfälltig zusammengestellt wurde und alles glaubhaft gemacht wird. Dazu genügt auch eine eidesstattliche Versicherung.<br />
NUR wenn die Begründung des Antrages den Richter nicht ausreicht, wird er einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen und der Gegenseite die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.
Titel: Re : Ärger mit dem Vorstand 2
Beitrag von: kiki am 01. April 2003, 09:07:00
Hallo Ihr Beiden<br />
Was nützten uns Anwälte,Rechtspfleger und Gerichte,wenn sich die Leute nicht trauen,sich gegen den Vorstand zu wehren? Jeder hält seinen Mund,weil er entweder dem Streit lieber aus dem Weg geht und seine Ruhe haben will,oder weil sie so grosse Angst davor haben,durch Schickane des Vorstands den Garten aufgeben müssen.<br />
Manchmal frage ich mich,ob es nicht ratsammer wäre,den Mund zu halten und sich lieber beim Vorstand einzuschmeicheln,<br />
um sein Grünes Reich nicht auf geben zu müssen!<br />
(P.S. so geht es nähmlich bei uns zu)
Titel: Re : Ärger mit dem Vorstand 2
Beitrag von: hd am 02. April 2003, 13:24:00
Hallo an Alle,<br />
wenn es um trifftige Wünsche der Allgemeinheit geht und dieses in einer außérordentlichen Mitgliederversammlung ansprechen wollen aber der Vorstand diese Äußerungen nicht wahrnehmen will, so können die Mitglieder darauf drängen notfalls über das Amtsgericht. Die genaue Prozedur wäre zu erfragen.<br />
Aber bevor es soweit kommt täte es dem Vorstand gut auf die Wünsche einzugehen, da letztlich eine Abwahl stattfinden kann. Nur dazu - dies sei mit Nachdruck zu sagen - müssen die Mitglieder zusammenstehen und Angsthasen sind dabei nicht zu gebrauchen. Man hatte schon einmal Angst vor einem kleinen Herrscher - doch diese Zeiten sind vorbei und jeder Mensch hat seine Meinungsfreiheit.<br />
Wenn sich das Mitglied aber weiterhin an die Pflichten und auch an die Rechte die verbrieft sind hält, hat der Vorstand keinerlei Handhabe mit Rauswurf oder ähnlichem.<br />
Ich spreche hier selbst aus vorderster Reihe bin selbst auch noch im Verband angesiedelt - wenn sich ein Vorstand gegen die eigenen gesetzten Vereinsregeln verstößt dann ist was faul im Verein. "Der Fisch fängt meist am Kopf an zu stinken" so ein Ausspruch. <br />
Ich selbst wäre bei den Wehrhaften und kann somit alle nur bestärken sich nicht unterkriegen zu lassen nur weil der Vorstand sich VORSTAND schimpft - ein schlecht beratener Vorstand wie ich meine oder sträubt er sich vielleicht nur vor der Arbeit ? Oder hat er Mist gebaut und will dieses vertuschen - Hemd hochkrempeln und kämpfen.<br />
HD
Titel: Re : Ärger mit dem Vorstand 2
Beitrag von: Weiler Anke am 14. Mai 2003, 13:51:00
Hallo kiki ,<br />
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Ich denke man sollte den Mund aufmachen, denn es ist doch<br />
auch eine Wertanlage für sich selbst, das der Vorstand<br />
sich seine Leute aussucht ist doch wohl klar.(leider)