gartenfreunde.de Forum

Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Axel am 30. Juli 2001, 06:21:00

Titel: was hat denn alles Bestandsschutz?
Beitrag von: Axel am 30. Juli 2001, 06:21:00
Bei uns herrscht Verwirrung beim Thema Bestandsschutz. Diesmal nicht in sachen Laube sondern einfach alles- Hecken, Bäume, Brunnenschächte,- sogar unterirdische E-Leitungen!
Wer weiß darüber näher Bescheid?
vielen Dank im voraus, Axel
Titel: Re : Vorab einige Fragen
Beitrag von: Horst am 07. August 2001, 16:13:00
Hallo Axel.
Wer seid ihr? Einzelne Gartenfreunde? Vorstände?
Ost oder West?
Sind die Beiträge hier im Forum klar? Welche nicht?
Bei www.gartenfreunde.de/kleingarten/bklg.shtml findet ihr den § 18 für West und den § 20a für Ost.
Welche Meinungen, auch unterschiedliche, habt ihr?

Bin gespannt
Horst
Titel: einige Antworten
Beitrag von: Axel am 09. August 2001, 21:21:00


Vor 3 Jahren kamen wir in diese Keingartenanlage im Land Brandenburg. Es ist keine grosse Anlage, 24 Parzellen.
Der Grund meiner Anfrage ist folgender: Die Nachbarsleute waren bis zum Entritt in Ihre Rente recht umgängliche Menschen. Er arbeitete ausserlandes, Sie war oft allein im Garten. Ja, bis sie sich eben ständig auf der Pelle hockten. Plötzlich wurde hinterrücks getratscht, jede Bewegung unsererseits neugierig beäugt, die Kinder waren auf einmal so unerträglich laut. Und der Streit um den gemeinsamen Brunnen der kein Volumen mehr bringt.
Die Grenze zum Nachbarn ist nur zur Hälfte mit einer Hecke bewachsen. Ausgerechnet die Hälfte steht frei wo die Sitzecke ist und der Bungalow steht. Unsere Idee war es die Hecke durchzuziehen damit irgendwann mal Ruhe ist. Wir haben also mit den Nachbarn darüber geredet, er beharrt auf dem Standpunkt es dürfe keine Hecke zwischen den Parzellen stehen!  Die Hecken die schon vorhanden sind hätten Bestandsschutz!!! Und da stehen Teile, über 2 Meter hoch. Ich habe alle möglichen Papiere gewälzt, die Kleingartenordnung dieser Kleingartenanlage, Bundeskleingartengesetz usw. usf . Nix dergleichen gefunden. Im Heftchen für unsere Anlage steht lediglich dass für Einfriedungen zwischen den Parzellen kein Stacheldraht und keine Betonpfähle verwendet werden dürfen. Könnte ich also sogar blickdichtes Holz verwenden, oder?! Hätte den Vorteil dass gleich alles zu ist.
Kurzum, ich wollte mich mal an kompetenter Stelle erkundigen was so alles Bestandsschutz hat, ausser Bungalows, das ist ja eindeutig Definiert.
Ach so, Vorstand kann man vergessen, da ist Er der Stellverteter des Vorsitzenden. Ich habe den Eindruck das alle irgendwie schiß vor dem haben.
ich hoffe das Problem ausreichend geschildert zu haben
grüsse Axel
Titel: Re : Sichtschutz: Pflanzen + Wände kombiniert
Beitrag von: Horst am 12. August 2001, 21:03:00
Hallo,

es wird nicht möglich sein, die bereits vor dem Stichtag 3.10.90 vorhandene Hecke so weiterzuziehen und sich auf BKleingG § 20a Abschnitt 7 berufen.

Eure Gartenordnung scheint inbezug Grenzbepflanzungen, Sichtschutz o.ä. dürftig zu sein. Sie müßte ergänzt werden.
Mustergartenordnung vom Landesverband Brandenburg in Potsdam besorgen. Für Grenzbepflanzungen (von Grundstücken)
gelten die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.  Eventuell auch sich diese besorgen. Es kommt darauf an, was euer LV daraus für Kleingärten gemacht hat. Falls das brandenburger Recht und der LV es zulassen, könntet ihr auch eine Hecke mit Abstand von der Grenze erzwingen.
Vorsicht wegen der Höhe: Bei uns kürzt man seit einiger Zeit hohe Hecken auf Bauchhöhe.

Bitte beachtet die Beiträge weiter unten unter Sichtschutz:
Leonore 11.4., Horst 18.4.

Versucht es mit Kombinationen von Pflanzen in Kübeln und Trögen und mit Stellwänden. Hollywoodschaukel mit Rücken dazwischen. Großer Sonenschirm geneigt. Jede Woche etwas davon dazu. Vielleicht merkens die Nachbarn garnicht.

Bitte Beiträge aus Brandenburg.

Euer
Horst
Titel: Danke schön für die Anregungen!!! (ot)
Beitrag von: Axel am 14. August 2001, 07:16:00
gg