Kleingartenwesen Hände weg vom Kleingartengesetz!

Hände weg vom Kleingartengesetz! - Der Schutz muss immer aufs Neue verteidigt werden


Foto: Wagner, BDG 
Wohnungsnahe Kleingärten sind grüne Oasen inmitten von Beton

Grundlage für das durch Gesetz geregelte Kleingartenwesen in der Bundesrepublik Deutschland ist die Sozialpflichtigkeit des Eigentums nach Artikel 14 des Grundge­setzes. Die Festlegung der höchstzulässigen Pacht, der weitgehende Kündigungsschutz und die Verpflichtung zur Ersatzlandgestellung durch die Gemeinden sind durch den Gesetzgeber auch unter diesem Aspekt zugunsten des Kleingärtners normiert worden.

In einer Zeit, in der alle sozialen Er­rungenschaften infrage gestellt werden, in der weitgehend kapitalistische Maximen anstelle der sozialen Marktwirtschaft vorherrschen, ist auch das herkömmliche Kleingartenwesen zunehmender Bedrohung ausgesetzt. Einige Beispiele aus jüngster Vergangenheit und der alltäglichen Gegenwart machen dies deutlich:

Die FDP wollte in Berlin mit einem „Mentalitätswechsel“ sämtliche Kleingärten aus der City an die Peripherie verlagern. Der inzwischen zurückgetretene Bremer Senator Eckhoff versuchte, mit der Mogelpackung „Entbürokratisierung“ das Bundeskleingartengesetz auszuhebeln.

Private Verpächter bemühen zunehmend die Gerichte, um die fehlende kleingärtnerische Nutzung feststellen zu lassen, damit sie aus der Pachtzinsbindung kommen.

Findige Kämmerer sehen ein Po­tential für höhere Erlöse in den kom­­munalen Kleingartenflächen. Die Überbürdungen immer neuer kommunaler Abgaben unterlaufen den durch das Gesetz festgelegten Höchst­pachtzins.

Alle diese Beispiele zeigen, dass der Belagerungsdruck auf den „Schutzwall Bundeskleingartengesetz“ immer stärker wird. Es besteht die Gefahr, dass die Kleingärtner ohne die starke Unterstützung aus der Bevölkerung mit einer massiven Einbindung der Politik diesem Druck auf Dauer nicht gewachsen sind.

Angriff auf das Allgemeinwohl
Es ist uns deshalb ein besonderes Anliegen, nicht nur den Kleingärtnern selbst, sondern auch der Bevölkerung deutlich zu machen, dass ein Angriff auf das Kleingartenwesen auch ein Angriff auf das Allgemeinwohl ist, von dem auch die Bevölkerung massiv betroffen ist. Gerade in den Ballungsgebieten sind es die Kleingärten, die das Leben in vielerlei Hinsicht angenehmer und lebenswerter machen.

Den unmittelbaren Nutzen des Gartens haben natürlich in erster Li­nie die Gartenfreunde selbst. Es gehen jedoch keineswegs zu unterschätzende segensreiche Wirkungen für die gesamte Bevölkerung von den Kleingartenanlagen unserer Städte und Gemeinden aus.

 
Foto: Wagner, BDG 
Kleingärtner bewahren nicht nur die Pflanzenvielfalt, sie bieten auch vielen Tieren eine Zufluchtstätte
Pflanzenvielfalt schafft Zufluchtstätten

In einer erst kürzlich durchgeführten Erhebung wurde festgestellt, dass die Artenvielfalt in unseren Kleingär­ten ein Vielfaches der Arten in öf­fent­li­chen Parks und Anlagen beträgt. Alte Obst- und Ge­müse­sor­ten, die längst in Vergessenheit geraten wären, sind dank der beharrlichen Pflege in den Kleingärten erhalten geblieben.

Nicht nur die Pflanzenvielfalt ist ein unschätzbares Kulturgut, um dessen Erhaltung sich die Kleingärt­ner kümmern, sondern auch die Fauna hat in den Kleingartenanlagen unserer Städte mit ihrer facettenreichen Vielfalt ihre Zufluchtstätte. Viele farbenprächtige Schmet­terlingsarten, die fast ausgestorben schienen, seltene Vogelarten, pracht­volle Käfer und Insekten sind in den Kleingartenanlagen wieder heimisch geworden.

Zum Schutz der Lebewesen verzichtet der Gartenfreund auch einmal auf giftige Spritzmittel, selbst wenn das bedeutet, dass die Erträge eventuell etwas geringer ausfallen. Dank intensiver Fachberatung auf allen Organisationsebenen steht das Gärtnern im Einklang mit der Natur im Vordergrund aller Überlegungen.

Kleingartenparks als Chance
Viele Kleingartenanlagen bieten mehr als nur einen Weg durch die Gärten für die Bevölkerung an. Es sind zahlreiche Kleingartenparks entstanden, die auf von den Kleingärtnern großzügig gestalteten Flä­chen gärtnerische Vielfalt darstellen und zum Verweilen und Nachdenken einladen.

Es liegt auf der Hand, dass derartige Angebote an die Bevölkerung nur dann Sinn machen, wenn sie als Oasen inmitten der Städte zur Verfügung stehen. Eine Chance können die Programme zum Stadtumbau in Ost und West bieten, wenn Freiflächen, die in den Wohngebieten entstehen, in wohnungsnahe Kleingartenparks umgewandelt werden. In diesen Fällen profitieren alle Einwohner unmittelbar vom Stadtumbau.

Beton und lieblose Rasenflächen lassen keine Kinder gedeihen. Zunehmendes Aggressionsverhalten und Beziehungslosigkeit sind die Folgen einer Kindheit ohne eine direkte Beziehung zur Natur.

Zuwendung, Geduld und Verant­wortungsbewusstsein entwi­ckeln sich im Umgang mit Pflanzen und Tieren ganz von allein. Die alters- und generationsübergreifende Gemeinschaft im Kleingarten führt zu gegenseitiger Toleranz und gegen­seitigem Verständnis und kann wesentlich zu einem intakten Familien­leben beitragen.

Der Kleingarten ist das ideale Medium zur Förderung der Integration ausländischer Mitbürger und von Aussiedlern. Hier wird – wie die Stu­die „Miteinander leben – Integration im Kleingarten“ belegt – von den Gartenfreunden Vorbildliches geleistet.

Es liegt auf der Hand, dass Kleingarten und Gesundheit zusammen­gehören. Dies gilt sowohl für die För­derung der körperlichen Gesundheit durch Bewegung in freier Natur und durch Anbau und Verzehr von unbelastetem, gesundem Obst und Gemüse als auch für die psychi­sche Gesundheit durch soziale Kontakte in der Gartengemeinschaft.

In den folgenden Ausgaben vom „Gartenfreund“ werden in Beiträgen und Kurzinterviews die wesentlichen Aspekte aus der Vielfalt des Kleingartenwesens dargestellt. Wir wollen damit erreichen, dass die Fülle von sachlichen Argumenten zwangsläufig in die Forderung mündet:
„Hände weg vom Bundeskleingartengesetz!“

Rolf Neuser



Stand:01.08.2006


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