Kleingartenwesen Kleingartenanlagen dort bauen, wo Bedarf besteht

Kleingartenanlagen dort bauen, wo Bedarf besteht

Foto: Spieß 
Städtebauliche Zuordnung einer Kleingarten-Neuanlage zu der benachbarten Großsiedlung

Unsere Städte und Gemeinden sind großen Veränderungen un­terworfen. Hierbei spielen einige Hauptfaktoren eine Rolle:
  1. Der demografische Faktor: eine ungleichmäßige Bevölkerungsentwicklung durch „Sterbeüberschuss“ (wenn in einem bestimm­ten Gebiet mehr Menschen ster­ben als geboren werden) und Abwanderungsverluste. Damit ist eine zunehmende Alterung der Gesellschaft verbunden.
  2. Der wirtschaftliche Faktor: Veränderungen in der Kaufkraft der Bevölkerung infolge der wirtschaftlichen Strukturveränderungen ziehen oft eine veränder­te Nachfrage nach Konsumgütern nach sich.
  3. Der wohnungswirtschaftliche und finanzielle Faktor: Bei rückläufiger Nachfrage entstehen Leerstände im Wohnungssektor. Bei der Erschließung neuer Wohn­flächen entsteht neuer Bedarf an Kleingärten.
  4. Der soziale Faktor: Gewachsene soziale Strukturen lösen sich auf oder es entstehen neue.
  5. Kleingartenanlagen gehören in den Städten und Gemeinden zu den sogenannten „weichen“ Standortfaktoren und zur städtebaulichen Gesamtsituation. Das bedeutet, dass Veränderun­gen, die sich aufgrund der oben beschriebenen Faktoren ergeben, sich auch in unseren Anlagen wiederfinden.
Was bedeuten diese Faktoren nun im Einzelnen? Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich mit den Änderungen der Lebensumstände auch die Entwicklungsschwerpunk­te in der städtebaulichen Pla­nung verschieben: Wo weniger Wohnun­gen sind, sind weniger Menschen. Wo neue Wohnbaugebiete entstehen, ergeben sich neue Bewohnerstrukturen, und dadurch verändert sich die Infrastruktur, z.B. in Bezug auf Kindergärten, Senio­renwohnun­gen, Grün­flächen und Kleingärten

Kleingartenanlagen gehören zentral in die Städte
Frei- und Kleingartenflächen, die nicht Wohnungsbaugebieten zuge­ordnet sind, verlieren einen Teil ih­rer Qualität und damit ihrer Attraktivität. In der Vergangenheit wurde oft folgendermaßen gehandelt:
  • Kleingärten gehören an den Stadtrand.
  • Kleingärten siedeln wir dort an, wo preiswerte Grundstücke vorhanden sind.
  • Kleingärten können auf „Restflä­chen“ entstehen.
Dies hat mit Städtebauplanung und planerischer Vorsorge sehr wenig zu tun. Die vielfachen Wohlfahrtswirkungen der Kleingartenanlagen sind hinreichend bekannt und erläutert worden. Nur noch einmal die Schlagworte: Kleingärten haben ökologische Bedeu-tung! Kleingärten haben soziale Bedeutung! Kleingärten haben wirt­schaftspolitische Bedeutung!

Wenn diesen Bedeutungen entsprochen werden soll, kann es nur eine Forderung geben: Kleingärten gehören zentral in die Städte und Gemeinden und müssen den Stadtteilen und Wohnquartieren zugeordnet werden.


Stand:01.01.2009
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