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Autor Thema: Solarstrohm  (Gelesen 467 mal)
Rensighoff
Gast
« am: 25. Oktober 2009, 18:11:00 »

Ich möchte mit der Dachrenovierung Solarstohm gewinnen und dazu die entsprechenden Zellen auf mein
Dach montieren, unter Einhaltung der Quardratmetergenzen.

Gibt es Vorschirften und kann der Gartenvereinsvorstand mir diesen Plan verbieten. Muß ich erst einen Antrag stellen? Selbstverständlich werdeN alle Arbeiten von Fachkundigen Techniker durchgeführt und geprüft.
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Hansh
Gast
« Antworten #1 am: 27. Oktober 2009, 19:27:00 »

Hallo,

bitte schau erst mal in die Gartenordnung. Wenn da nichts drin steht über Stromversorgung, dann frage am besten den Vorstand. Habt Ihr keinen Netzanschluss?

Hans
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Eckhard
Gast
« Antworten #2 am: 22. November 2009, 12:03:00 »

Aber achtung:
Wenn die Gartenanlage keinen Netzstrom hat, so darf lt richterlicher Definition des  gesetzl Begriffs "Laube darf nicht für Wohnzwecke geeignet sein"
die Laube keinen Wasseranschluss IN DER Laube und keinen Strom IN DER Laube haben - auch keinen Solarstrom.

gruss eckhard
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Hans
Gast
« Antworten #3 am: 22. November 2009, 16:27:00 »

Hallo Eckhard,

bei Strom muss unterschieden werden zwischen den Altbundesländern und dem Beitrittsgebiet, in dem Strom in der Laube Bestandsschutz genießt. Ausgenommen sind Neubauten der Laube - aber da macht man eben ne Reko draus.
Wasser in der Laube allerdings ist auch hier untersagt.
Hier sollte  "man" sich mal auf einen gemeinsamen Nenner einigen - eine wie ich denke lohnenswerte Aufgabe für den Verband.

Hans
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Andreas
Gast
« Antworten #4 am: 29. November 2009, 15:52:00 »

Hallo,
zur vorher gehenden Nachricht."Da macht man eben ne Reko" ist nicht so einfach. Jegliche Veränderung/Umbau/Anbau am bestandsgeschütztem Gegenstand -hier Laube- führt zum erlöschen des Bestandsschutzes. Natürlich kann z.B. ein Fenster erneuert aber nicht versetzt oder vergrößert werden. Und --->Strom in der Laube, egal welcher Art, ist nicht "einfache Ausführung"
A.
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Hans
Gast
« Antworten #5 am: 29. November 2009, 17:42:00 »

Hallo Andreas,

"man" ist in diesem Falle der Vorstand, der den Gartenfreund berät, der ihm einen Bauantrag einreicht. Seine jetzige "Laube" fällt bald zusammen (Alter ca 70 Jahre) - und er wollte sich eine neue hinsetzen (Blockhütte aus dem Baumarkt 16 m²). Die alte Laube hatte - wie alle anderen in der Anlage seit 1973 auch - Stromanschluss. Sollte ich ihm sagen: "Ja, kannst Du machen, aber Strom is nich mehr" !??
Ein Vorstand, der ein bisschen A.... in der Hose hat, nimmt so was auf sich.
Also deswegen: ..."machen wir ´ne Reko draus". Voraussetzung dafür ist, dass Teile des Altbaus in den Neubau einbezogen werden. In diesem Falle war das das Fundament, das - ein bisschen vergrößert - nun den Neubau trägt.
Ist doch gar nicht so schwer - oder ?

Herzliche Adventsgrüße von Hans
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