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Autor Thema: Protokoll oder Abmahnung ?  (Gelesen 451 mal)
Josef Rensinghoff
Gast
« am: 11. Juni 2009, 09:42:00 »

Der Vorstand hatte mich zur Besprechung eingelade und mir im Anschluß ein Protokoll der Besprechung persöhnlich vom ersten Vorsitzenden zugestellt und den Empfang Quitieren lassen.

Meine Frage kann das Protokoll als Abmahnung verwertert werden, zummal im Protokoll eine Kündigung des  Pachtverhältnis angedroht wurde.
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Horst
Gast
« Antworten #1 am: 12. Juni 2009, 05:52:00 »

Lieber Josef;
ich würde vorerst sagen ja dieses Protokoll
ist auch eine Abmahnung.

Horst
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Hans
Gast
« Antworten #2 am: 25. Juni 2009, 17:08:00 »

Hallo Josef,

ob Abmahnung oder nicht - es existiert ein Nachweis in Deiner Akte, dass am........mit Dir über diese und jene Mängel gesprochen wurde, was Du ja mit Deiner Unterschrift bestätigt hast.
Falls Du die Mängel nicht abstellst und der Vorstand sofort mit Kündigung reagiert, hat er schlechte Karten, wenn es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte (Formfehler).
Schlau handelt er jedoch, wenn er Dir bei erneuten Verstößen (oder was immer) mit der Begründung,
dass bereits ein Gespräch mit Dir geführt wurde, nun eine ordentliche und als solche bezeichnete Abmahnung verpasst. Dann ist der schwarze Peter bei Dir.
Ich halte es für klug, den Vorstandswillen zu akzeptieren und die Mängel, so es denn welche gibt, abzustellen.
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich im Interesse der Erhaltung des Vereins und damit auch in Deinem Sinne. Ich halte es für wenig wahrscheinlich, dass er nur aus Schikane handelt.

mit besten Grüßen

Hans
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sven
Gast
« Antworten #3 am: 08. Juli 2009, 19:40:00 »

Hallo Josef

Ein Protokoll ist der Ablauf zu einer bestimmten Sache. Also hast du ein Protokoll bekommen .Eine Abmahnung muss  Das Wort Abmahnung enthalten. Den Vorwurf den man Dir macht.
Die Paragraphen gegen die Du Verstoßen hast und wo diese Paragraphen in der Satzung oder Spartenordnung usw. stehen.

Des Weiteren sollte noch darin stehen was die nächsten schritte des Vorstandes sind solltest Du die begangenen Fehler nicht abstellen oder wiederholen.

Das schreiben muss per einschreiben mit Rückantwort kommen.

Eine Abmahnung muss vom Vorstandsvorsitzenden unterschrieben sein, da es ein Schreiben des so genannten Rechtsverkehrs ist. Hier solltest du wissen wie die Rechtsvertretung in Euren Vorstand geregelt ist. (müsste in deiner Satzung stehen wer die Sparte nach außen wann und wie Vertritt) Sollte es wirklich nur ein Protokoll sein ist dies keine Abmahnung, sondern nur die Absicherung des Vorstandes mit Dir über bestimmte Dinge gesprochen zu haben.

Mit freundlichen Grüssen

Sven
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Hans
Gast
« Antworten #4 am: 09. Juli 2009, 11:28:00 »

@ Sven:
Das schreiben muss per Einschreiben mit Rückantwort kommen.

Stimmt so nicht ganz.
Persönliche Übergabe mit unterschriftlicher Erhaltsbestätigung reicht auch und kostet nichts.

Hans
Gespeichert
Sven
Gast
« Antworten #5 am: 09. Juli 2009, 12:54:00 »

Hallo Hans

Ich stimme unter Vorbehalt zu und möchte gern ein Rollenspiel mit Dir machen.
Du bist der Vorstand und ich das Mitglied was die Abmahnung bekommt.
Jetzt müsste ich unterschreiben und mache es nicht. Nehme diese Abmahnung nicht an weil ich meinen Fehler nicht einsehe. Später kommt es zur Klage vor Gericht.
Wie möchtest du jetzt beweißen das ich die Abmahnung bekommen habe?

Mit freundlichen Grüssen

Sven
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Hans
Gast
« Antworten #6 am: 09. Juli 2009, 16:48:00 »

Hallo Sven,

in diesem Fall bist Du dann am Zuge mit Einschreiben - Rückschein - klarer Fall.

Grüße von

Hans
Gespeichert
peter
Gast
« Antworten #7 am: 01. September 2009, 12:19:00 »

Und wer sagt welcher Inhalt im Einschreiben ist?
Ich halte es so, das Zwei Mitglieder das Schreiben nur abgeben.( Ohne Bestätigung) Das reicht in jedem Falle.
Gespeichert
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