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Autor Thema: FA  (Gelesen 804 mal)
Wolke
Gast
FA
« am: 07. Mai 2008, 14:06:00 »

Hallo ihr erfahrenen Kleingärtner,
ich bräuchte als Neuling im bestehenden Gartenverein einen Rat. Als neuer Pächter habe ich eine Fristsetzung des Vorstandes zum Entfernen der bestehenden Konifehren erhalten.wie kann ich mich dagegen wehren und was kann ich tun, damit diese Konifehren bleiben können (der Garten sähe ohne die bestehenden Konifehren verschandelt aus). Danke,für Eure Hilfe.
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dora
Gast
« Antworten #1 am: 07. Mai 2008, 15:33:00 »

hallo

wie hoch und in etwa wie lat sind die denn ?
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Markus
Gast
« Antworten #2 am: 07. Mai 2008, 16:11:00 »

Hallo Wolke,

ich weiß nicht wie es bei Euch ist, aber bei uns könntest Du nichts dagegen machen.
Koniferen haben in Kleingärten nichts zu suchen und sind spätestens bei einem Pächterwechsel zu entfehrnen. Da handelt Dein Vorstand vermutlich nach den gleichen Vorschriften, wie es unser auch macht. Da ist auch die Höhe oder das Alter egal.

Hast Du denn nciht in deinem Pachtvertrag unterschrieben, daß du die Koniferen entfernen wirst?
So wird es bei uns gehandhabt. Wenn der Neupächter mit dem Altpächter regelt, daß der Neue für das Entfehrnen zuständig ist, wird es auch Bestandteil des neuen Pachtvertrages.

Gruß Markus
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dora
Gast
« Antworten #3 am: 07. Mai 2008, 16:18:00 »

Hallo Markus

natürlich hast du im Prinzip recht.
Ich habe nur nach Höhe und Alter gefragt, weil ich denke, wenn im Pachtvertag nicht festgehalten wurde, dass die Pflanzen zu entfernen sind, man da ev. nachfassen könnte.

Gruß dora
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Hans Kirchner
Gast
« Antworten #4 am: 07. Mai 2008, 17:34:00 »

Moin Moin in der Runde.
Ich betrachte das ein wenig anders, denn warum lässt ein Vorstand es zu, das diese Dinger überhaupt gepflanzt werden?
Der Obmann sollte es den Vorstand mitteilen und dieser sollte tätig werden.
Meine Meinung - Vorstand buddel die Dinger aus.
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dora
Gast
« Antworten #5 am: 07. Mai 2008, 18:11:00 »

hallo

wenn es beim vorherigen Pächter geduldet wurde, und das wurde es, sonst wärn die Dinger ja weg, muss es nun auch geduldet werden. Deshalb meine Frage wie lange die schon stehn.
Aber wenn im neuen Pachtvertrag drin steht, dass die zu entfernen sind, dann müssen die weg.

Gruß dora
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Eckhard
Gast
« Antworten #6 am: 07. Mai 2008, 18:58:00 »

...das isses,
NUR, wenn im Pachtvertrag ausdrücklich steht, das Koniferen entfernt oder nicht gepflanzt werden  müssen, hat der Vorstand recht.
Die Dinger gehören  dann sicher in den erlaubten Nutzungs-Teil für Erholung.
Es gibt keine generelle Vorschrift gegen Koniferen im Kleingarten.
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Biggi
Gast
« Antworten #7 am: 07. Mai 2008, 21:32:00 »

Eckhard hat nicht Recht.Es zählt die Rahmen-Kleingartenordnung.Darin steht das Anpflanzen von Gehölzen(außer Obstbäumen), die von Natur aus höher als 3m werden, ist nicht erlaubt.
Die geduldeten Bäume haben Bestandsschutz bis zum Besitzerwechsel.Aber bedenkt die Bäume wachsen jährlich enorm.Wir haben unsere riesige Tanne gefällt, nachdem 10m entfernt ihre sehr starke Wurzeln das Pflanzenleben unterdrückten.Glaubt mir es tat mir leid um diese tolle Tanne aber beim wegsägen der Riesenwurzel waren wir geschockt, wie weit die Wurzeln im Garten waren.
Bei Pächterwechsel muss die Tanne gefällt werden.Es gibt wunderschöne zulässige Gehölze und man kann noch Gemüse und Blumen anbauen.
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Burchard
Gast
« Antworten #8 am: 07. Mai 2008, 21:59:00 »

Hallo Wolke,

normalerweise ist der scheidende Pächter dafür zuständig die "Fehlbildungen" zu "Entsorgen".

Was steht den im Schätzprotokoll welche Auflagen zu erfüllen sind.

Wenn steht das die Koniferen entfernt werden müssem, hätte das bereits vor Abschluß des neuen Pachtvertrags erfolgen müssen. Alternatin kann sich auch der neue Pächter zur Rodung verpflichten - dann meistens gegen eine entspechenden Preisnachlass.

Wie war das bei euch?

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Zaunslotti
Gast
« Antworten #9 am: 08. Mai 2008, 07:45:00 »

Hallo Wolke.
Ich hab das gleiche Problem. Ich muss auch die Koniferen bis Ende diesen Monats entfernen.  Was ich nicht möchte. Da ich erst Mitte diesen Monats meinen Pachtvertrag bekomme, werde ich nochmals versuchen zumindest eine Fristverlängerung bis Herbst diesen Jahres auszuhandln. Vielleicht kannst du dies auch versuchen. Viel Glück!!!

Gruß Zaunslotti
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Hans Kirchner
Gast
« Antworten #10 am: 08. Mai 2008, 09:47:00 »

Hallo Zaunlotti,
irgendwie muss es sich doch herum gesprochen haben, das während der Nistzeit in den Sommermonaten keine Forst- und Rodungsarbeiten stattzufinden haben.

Da ich beruflich mit derartigen Tätigkeiten zu tun hatte, so führten wir solche Arbeiten von Anfang Oktober bis Ende März aus. Aus Rücksichtsnahme stellten wir die Arbeiten schon früher ein.

Leider gibt noch janz talentierte Kleingärtner, die laufen in den Sommermonaten mit der Motorsäge herum.
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